Schadensversicherung
Um die Höhe einer Immobilie in der Wohngebäude-Versicherung zu ermitteln, ist es notwendig, den Wiederaufbauwert zu kennen. Denn kommt es zu einem Schaden an der Immobilie, dann benötigt der Versicherungsnehmer diejenige Versicherungssumme, um ein gleichwertiges Haus wieder neu errichten zu können. Dabei darf allerdings nicht vergessen werden, dass sich gerade im Immobilienmarkt die Preise stetig verändern. Damit keine Unterversicherung mehr stattfindet, wurde daher von der Versicherungswirtschaft ein für alle einheitliches Berechnungsverfahren eingeführt. Dadurch lässt sich entsprechend der Wert eines jeden Hauses bestimmen.
Berechnung des aktuellen Wiederaufbauwerts
| Gebäudetyp | bspw. zweigeschossiges Reihenhaus, Dachboden ausgebaut |
| Bauausführungen | bspw. Naturschieferdach, offener Kamin, Solaranlage |
| Wohnfläche | Angabe in m² |
| Anzahl der Garagen | Angaben in Stück |
Aus diesen Angaben wird nunmehr der "Wert 1914" (fiktiver Wert eines Hauses aus dem Jahr 1914 in Goldmark) errechnet. Das Jahr 1914 wurde deshalb gewählt, weil hier noch stabile Preise und kriegsbedingt auch noch eine nicht beeinflussbare Wirtschaftslage vorlag. Der aktuelle Wiederaufbauwert einer Immobilie ergibt sich dabei, in dem der Wert 1914 mit dem aktuellen Bauspreisindex multipliziert wird. Dieser Wert wird halbjährlich durch das Statistische Bundesamt ermittelt.
Wert 1914 x Baupreisindex = Wiederaufbauwert
Da bei dieser Berechnungsgrundlage jedoch weder Grundstücksfläche noch die regionale Lage einer Immobilie berücksichtigt werden, entspricht der Wiederaufbauwert in vielen Fällen nicht dem eigentlichen Kaufwert der Immobilie. Dies ist weiter nicht tragisch, denn dieser Wert dient ausschließlich versicherungsmathematischen Zwecken. Die Prämie für die Wohngebäude-Versicherung errechnet sich hingegen auf eine völlig andere Weise. Zwar wird auch hier mit dem Wert aus 1914 gearbeitet, zum Einsatz kommt hier aber der "Gleitende Neuwertfaktor" (anstelle des Baupreisindex). Dieser Wert wird jährlich durch den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) ermittelt. Der Wert setzt sich dabei zu 80 Prozent aus dem Baupreisindex und zu 20 % aus dem Tariflohn für das Baugewerbe zusammen. Als Berechnungsgrundlage wird das hieraus entstehende Produkt mit einem vorab vereinbarten Beitragssatz multipliziert und durch 1.000 geteilt.
Kaufwert der Immobilie = Wert 1914 x (gleitender Neuwertfaktor x Beitragssatz) / 1.000
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