Versicherungsbedingungen

Bei Versicherungen sind nicht nur die Beiträge sehr unterschiedlich, sondern vor allem auch die Versicherungsbedingungen der jeweiligen Angebote. Dabei bestimmt sich der Inhalt eines Versicherungsvertrages nicht ausschließlich aus den Versicherungsbedingungen, die zwischen den Parteien vereinbart wurden. Wie bei jedem zustande kommenden Vertragsverhältnis sind neben den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) auch noch andere gesetzliche Vorschriften zu beachten. Dies betrifft insbesondere das Versicherungsvertragsgesetz, das den Inhalt eines Versicherungsvertrages regelt.

Auch innerhalb der Versicherungsbedingungen muss wiederum unterschieden werden. Hier greifen zum einen die „Allgemeinen Versicherungsbedingungen“ (kurz: AVB) sowie die „Besonderen Versicherungsbedingungen. Unter die Allgemeinen Versicherungsbedingungen fallen all diejenigen Punkte, die für eine Vielzahl von Verträgen Verwendung finden. Besondere Versicherungsbedingungen sind hingegen Punkte, die im Einzelfall konkret zwischen den Vertragsparteien vereinbart werden. Interessenten können die jeweils unterschiedlichen Versicherungsbedingungen detailliert nach Versicherungsarten auf der Internet-Plattform http://www.gdv.de/Publikationen/versicherungsbedingungen/avb.html nachlesen.

Bei den Versicherungsbedingungen wird durch die Gerichte insbesondere auf das Verständnis (Klarheit) großen Wert gelegt. Da sich die Bedingungen in der Regel über mehrere Seiten hinziehen, hat der Gesetzgeber hierfür eine klare Regelung mit einer gefestigten Rechtsprechung durch den BGH geschaffen. „Bei der Auslegung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) ist entscheidend, wie ein "durchschnittlicher Versicherungsnehmer´ diese seitenlangen Klauselwerke bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und unter Berücksichtigung des dabei erkennbaren Sinnzusammenhangs versteht."

So werden oftmals durch die Versicherer Leistungen nur deshalb abgewiesen, weil es zu Differenzen über die Meinungsverschiedenheit eines Kugel- oder eines Schultergelenks kommt. Dabei stellt die Gliedertaxe selbst nur auf den Sitz der Schädigung ab und nicht auf den Ort, auf den sich die Schädigung auswirkt.

Inwiefern sich eine fehlende Anpassung an die Versicherungsbedingungen negativ auswirken kann, zeigt unser nachfolgender Ratgeber auf:

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