Bauherrenhaftpflicht
Befindet sich die zukünftige Immobilie noch in der Bauphase, machen sich die wenigsten Bauherren Gedanken darüber, welches Gefahrenpotenzial gerade Baustellen bergen. Nur wenige denken hierbei an die richtige Versicherungsform: die Bauherren-Haftpflichtversicherung. Gerade bei dieser Form besteht ein großer Aufklärungsbedarf, da es immer wieder zu versicherungstechnischen Missverständnissen kommt. Die meisten gehen von der Tatsache aus, dass für den Fall einer Bauauftragsvergabe die Haftung in der Regel vom Bauherren auf den Bauunternehmer übergeht. Doch diese Tatsache ist nur fast richtig. Vielmehr kann der Bauherr immer in die Haftung gestellt werden. Insbesondere dann, wenn der Bauunternehmer leistungsunfähig wird oder bestimmte Risiken gar nicht oder nur ausreichend versichert wurden.
Doch die Reihe der Haftungsmöglichkeiten gehen noch weiter: Nur wenige wissen, dass der Bauherr auch für den Fall haftet, wenn dieser Verstöße von Bauunternehmern oder von Architekten duldet. Nur die wenigsten sind hier in der Lage, überhaupt festzustellen, dass ein Verstoß vorliegt. Vielmehr verlässt man sich auf den angeblichen Fachmann. Kein Bauherr kann heutzutage einem Fachmann „blind“ vertrauen. Und nicht jeder Bauherr ist auch in der Lage, alles Erforderliche zu veranlassen. Eine unzureichende Überwachung bedeutet für den Bauherrn, dass dieser jetzt umgehend alle erforderlichen Maßnahmen zur Behebung der Mängel vornehmen muss. Die Privathaftpflichtversicherung hingegen kommt für diese Fälle nicht auf! Daher sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass bereits vor Baubeginn eine entsprechende Bauherren-Haftpflichtversicherung abgeschlossen wird.
Bei der Auswahl einer günstigen Bauherrenhaftpflicht kann unser Tarifrechner helfen, mit dem Bauherren schnell und einfach die günstigste Bauherren-Haftpflicht finden und beantragen können:
» Bauherren-Haftpflichtversicherungen im Vergleich
Worauf es beim Vergleich einer Bauherren-Haftpflicht ankommt, zeigt Ihnen unser Ratgeber zu den wichtigsten Vergleichskriterien:
Zudem darf nicht unbeachtet bleiben, dass insbesondere auf Baustellen stets mit großen, schweren und teilweise auch gefährlichen Materialien und Werkzeugen gearbeitet wird. Auf Grund dieser Tätigkeiten kann schnell ein Schadensfall eintreten. Auch die Schadenssumme ist vielfach enorm, bedenkt man nur, dass sich von einem Kran ein schwebendes Teil löst und auf ein geparktes Auto kracht. All das sind Schadensfälle, für die letztlich immer der Bauherr aufkommen muss. Doch die Bauherren-Haftpflichtversicherung kommt nicht nur für bautypische Schäden auf, sie trägt zudem die Kosten für das Einschalten eines Anwalts bzw. eines Gutachters sowie die Gerichtskosten für den Fall, dass Schadensersatzansprüche unberechtigter Weise erfolgen. Weitere Details zum Versicherungs- und Leistungsumfang einer Bauherren-Haftpflicht können Sie unseren folgenden Ratgebern entnehmen:
